557b bgb kommentar



b Indexmiete. (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren,. Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschlag: MüKoBGB/Artz, 5. Aufl. 1 § b Indexmiete. (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die. 2 Durch Vereinbarung einer Indexmiete wird die Miete nach § b III 1 nicht automatisch geändert. Die Änderung muss vielmehr durch Mieter oder Vermieter durch. 3 Die Indexmiete nach § b BGB stellt eine weniger bekannte Möglichkeit zur Mietzinsgestaltung im preisfreien Wohnungsbau dar. 4 Stand: (Gesetz) Schliessen / § b Versionen § b Indexmiete (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). 5 Abschnitt 8. Einzelne Schuldverhältnisse (§§ –) Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag Untertitel 2. Mietverhältnisse über Wohnraum Kapitel 2. Die Miete Unterkapitel 2. Regelungen über die Miethöhe (§ - § ) § Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz § a Staffelmiete § b Indexmiete I. Normzweck II. 6 11 BeckOGK | BGB § b Rn. BeckOK BGB, Edition BeckOK Mietrecht, Edition Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. A. Dauner-Lieb/Langen, BGB Schuldrecht, 4. A. Gramlich, Mietrecht, A. Guhling/Günther, Gewerberaummiete, 2. A. Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, A. Münchener Kommentar BGB, 9. A. 7 § b Indexmiete IV. Rechtsfolgen 1. Wirkung der Indexmietvereinbarung 2. Ausschluss einseitiger Mieterhöhungen (Abs. 2) 3. Zeitliche Anstiegsbegrenzung (Abs. 2 S. 1) 4. Änderung der Miete (Abs. 3) a) Allgemeines b) Inhalt der Erklärung. 8 Regelungen über die Miethöhe (§ - § ) Vorbemerkung zu §§ –b BGB. § Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz. § a Staffelmiete. § b Indexmiete. Alphabetische Schnellübersicht. A. Allgemeines. B. Voraussetzungen einer Indexmietvereinbarung. C. Mieterhöhungserklärung. 9 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 8. Einzelne Schuldverhältnisse Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag Untertitel 2. Mietverhältnisse über Wohnraum Kapitel 2. Die Miete Unterkapitel 2. Regelungen über die Miethöhe (§ - § ) Vorbemerkung zu §§ – § Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz § a Staffelmiete § b Indexmiete. 557 bgb 10 (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung. 11 indexklausel mietvertrag muster 12