1371 bgb großer pflichtteil



Der "große Pflichtteil". 1 BGB erhöht wurde. Voraussetzungen für den großen Pflichtteil: Nicht durch Scheidung beendete Zugewinngemeinschaft mit dem Erblasser. 2 Daneben existiert die Vorschrift des § BGB, die bestimmt, in welcher Form der gesetzliche Zugewinn im Falle des Todes des Ehegatten auszugleichen ist. Im. 3 Pflichtteil) oder 1/4 (großer Pflichtteil) dieses Wertes beträgt. Das BGB. Der (bei Massfeller, Das gesamte Familienrecht, 2. Aufl. , Band 1. 4 Ergänzt wird der § BGB um den des § BGB, der den Zugewinnausgleich regelt, welcher einem Ehepartner im Todesfall des anderen zusteht. Aufgrund des Zusammenspiels beider gesetzlicher Normen lässt sich das eigentliche Erbe um den großen oder kleinen Pflichtteil erhöhen. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ Zugewinnausgleich im Todesfall. (1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen. 6 BGB – Zugewinnausgleich im Todesfall. Tod eines Ehegatten, § BGB: Was erhält der überlebende Ehegatte nach der erb- bzw. der güterrechtlichen Berechnungslösung? Darstellung der Rechtslage anhand eines Beispielsfalls: kleiner Pflichtteil, Berücksichtigung des Voraus, Zugewinnausgleich, Pflichtteilsberechnung. 7 Dieses freie Wahlrecht eröffnet § Abs. 3 BGB. Im Fall der Ausschlagung kann er neben dem konkret berechneten Ausgleich des Zugewinns nach den §§ ff. BGB den so genannten kleinen Pflichtteil geltend machen. Der kleine Pflichtteil besteht in der Höhe der Hälfte des (nicht erhöhten) gesetzlichen Erbteils des Ehegatten. 8 Bürgerliches Gesetzbuch § - (1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht. 9 Daraus ergibt sich ein Pflichtteil für Ehegatten in Höhe von 1⁄4. Bei zwei Kindern bekommt der Ehegatte gesetzlich 1⁄3, was bedeutet, dass der Pflichtteil für Ehegatten 1⁄6 beträgt. Bei mehr als zwei Kindern erhält der Ehepartner nach den gesetzlichen Vorschriften 1⁄4 und folglich 1⁄8 als Pflichtteil für Ehegatten. 5. 1931 bgb 10 § BGB regelt den Zugewinnausgleich im Todesfall eines Ehegatten. Diese Vorschrift ist dabei nicht ganz unproblematisch. 11