Wie lange müssen unterlagen für steuererklärung aufbewahrt werden



Wie lange sollte ich den Steuerbescheid aufheben? Den endgültigen Steuerbescheid solltest du grundsätzlich. 1 Steuerunterlagen sollten nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, manchmal sogar länger. Jede/r. 2 In der Regel fallen vor allem die klassischen Steuerunterlagen, wie bezahlte und geschriebene Rechnungen oder die Steuererklärung, in die. 3 Grundsätzlich werden steuerliche Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Die Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen beginnt jeweils. 4 Die Belege über Einnahmen und Ausgaben zur Gewinnermittlung in der Steuererklärung müssen zwischen sechs und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Der Hintergrund: Das Finanzamt kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs noch eine Betriebsprüfung durchführen. 5 Der Lohnsteuerhilfeverein empfiehlt, Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzubewahren, manchmal sogar länger. Der Grund ist einfach: Finanzämter können. 6 Die Vorhaltepflicht, in der Privatpersonen alle relevanten Belege und Nachweise aufbewahren müssen, gilt mindestens so lange, bis du deinen endgültigen Steuerbescheid in den Händen hältst. 7 Aufbewahrungspflicht: Privatpersonen vs. Gewerbetreibende. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen von sechs und zehn Jahren. Für gibt es hingegen keine gesetzliche Aufbewahrungsregelung. 8 Endlich bin ich dazu gekommen, meine Steuererklärung auszufüllen. Nun frage ich mich, wie lange eine Privatperson Unterlagen wie Rechnungen, Post- und Bankauszüge, Krankenkassenabrechnungen. 9 Beispiel 1: Die Steuererklärung. Steuererklärungen werden meist im darauffolgenden Steuerjahr für das zurückliegende Jahr erstellt. Wenn du deine Steuererklärung für also fristgemäß im Juni anfertigst, gilt das Entstehungsjahr des Dokuments, also , als Maßstab. wie lange steuerunterlagen aufheben selbstständige 10