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Besteuerung kapitalerträge vor 2009
Vor galten noch je nach Kapitalertrag verschiedene Abschläge.
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Seit behalten Finanzinstitute 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ein. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag.
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Auf die Kapitalertragssteuer i. H. v. 25% werden weiterhin 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. 8 bzw. 9% Kirchensteuer berechnet.
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Vor wurden alle Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert, der auch deutlich höher ausfallen kann. Die damalige Bundesregierung wollte.
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Seit dem treten die neuen gesetzlichen Regelungen der Abgeltungssteuer in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von pauschalen 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu zahlen sein.
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Für andere vor erworbene Wertpapiere und Kapitalanlagen (Aktien, Anleihen, Termingeschäfte) kommt die Ersatzbemessungsgrundlage nicht zur Anwendung, da eine Veräußerung aufgrund des Bestandsschutzes nicht steuerpflichtig ist.
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Fonds, die Du vor gekauft hast, gelten als bestandsgeschützte Alt-Anteile. Eine Wertsteigerung bis Ende ist komplett steuerfrei; für die Zeit danach nur bis zu einem persönlichen Freibetrag von Euro.
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Immer steuerfrei ist der Wertzuwachs zwischen dem Kaufzeitpunkt (vor ) und dem Steuerfrei bis zu € ist der Wertzuwachs zwischen dem und dem Verkaufszeitpunkt. Abgeltungssteuer / Kapitalertragsteuer fällt bei Altanteilen also nur an, wenn der Freibetrag von € überschritten wird.
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Auf Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder Währungsgewinne werden pauschal 25 Prozent Kapitalertragssteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, fällig. Diese wurde eingeführt. Für viele ist das weniger als der persönliche Steuersatz. Hinzu kommen stets 5,5 Prozent der Steuer als Solidaritätszuschlag.
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Der Bundesrat hat nun einer Gesetzesänderung zugestimmt, die zum 1. Januar Änderungen in der Besteuerung für Aktien in Aktienfonds mit sich bringt, welche vor gekauft wurden. Das neue Investmentsteuergesetz wird alle gekauften Fondsanteile zum Dezember pauschal so stellen, als habe man sie zu diesem Zeitraum „fiktiv. abgeltungssteuer zurückholen
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Rückblick: Kapitalertragsteuer vor ; Dividenden (zum Beispiel aus Aktien oder Genossenschaftsanteilen), 20,00 % ; Zinsen aus Kapitalanlagen (zum Beispiel.
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